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Auszüge
Hygienemanagement in Klinik und Praxis |
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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
dient in Nachfolge des Bundesseuchengesetzes der
Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim
Menschen, der frühzeitigen Erkennung von
Infektionen und Prävention ihrer
Weiterverbreitung.
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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz
der Beschäftigten bei der Arbeit. Es
verpflichtet den Arbeitgeber, den Stand der
Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene im
Betrieb zu beachten. Zuständig für die externe
Überwachung des Arbeitsschutzes sind die
Gewerbeaufsichtsämter.
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