Auszüge Hygienemanagement in Klinik und Praxis


 
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient in Nachfolge des Bundesseuchengesetzes der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, der frühzeitigen Erkennung von Infektionen und Prävention ihrer Weiterverbreitung.
 
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Es verpflichtet den Arbeitgeber, den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene im Betrieb zu beachten. Zuständig für die externe Überwachung des Arbeitsschutzes sind die Gewerbeaufsichtsämter.
 
 
   

 


 

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